Sponsorship Die Aufgabe des gemeinnützigen Vereins „Zentrum für Kultur und Pädagogik“ ist die Erwachsenbildung in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Religion und Pädagogik sowie der interdisziplinären Forschung auf Grundlage der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners. Seit Oktober 2007 wird die Ausbildung in Waldorfpädagogik in Kooperation mit der Donau-Universität Krems als Universitätslehrgang Bildung im Dialog – Pädagogik mit Schwerpunkt Waldorf
mit einem Masterabschluss durchgeführt. In den Masterkurs können pro Studiengang 25 Studentinnen aufgenommen werden. In jedem Studienjahr werden wissenschaftliche Forschungsarbeiten und Dokumentationen verfasst:
Die jährlichen Studiengebühren/ Studentin betragen dzt. € 3.000, diese niedrigen Sätze sind nur dadurch möglich, dass Sponsorengelder einen hohen Kostenanteil abdecken. Studierende können bei Hermes-Österreich und dem Zentrum zinslose Studiendarlehen beantragen. Der Masterstudiengang an der Donau Universität Krems „Bildung im Dialog – Pädagogik mit Schwerpunkt Waldorf“ konnte nur dank der finanziellen Hilfe der Software AG Stiftung in Darmstadt begründet werden. Diese hat für die Start-up Phase – drei Jahre - finanzielle Unterstützung zugesagt um das Ziel, eine Akkreditierung der österreichischen Waldorflehrerinnenbildung mit einem international anerkannten akademischen Abschluss zu erreichen. Ab 2010 ist der gemeinnützige Verein Zentrum für Kultur und Pädagogik darauf angewiesen, andere Sponsoren zu finden, welche die Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Erziehungswissenschaften mit Spenden und Stipendien unterstützen. Im März 2009 wurde dem Zentrum für Kultur und Pädagogik der Spendenbegünstigungsbescheid gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 lit. E ESTG 1988 erteilt. Dies bedeutet, dass Spender ihre Spende als Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe absetzen können. Geld- und auch Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen sind insoweit abzugsfähig, als sie zusammen mit Zuwendungen im Sinne des § 4. Abs. 4. Z 6 ESTG insgesamt 10 % des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht übersteigen. Spenden aus dem Privatvermögen sowie Spenden aus dem Betriebsvermögen, die über den als Betriebsausgabe zulässigen Höchstbetrag hinausgehen, sind als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 abzugsfähig. Unsere Ziele:
Spendenkonto:
Informationen für Spender Begünstigter Empfängerkreis Unsere bisherigen Sponsoren:
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| letztes Update: 18.8.2010 | |||||||||||